Wo gibt es in der Schweizer Landwirtschaft Handlungsbedarf beim Tierwohl? - diegruene.ch | Die Grüne

2022-07-22 09:24:00 By : Ms. Judy Zhang

Im Vergleich zu den 1980er-Jahren – und vor allem im Vergleich zu den Ländern, aus denen die Schweiz heute Fleisch, Milchprodukte und Eier importiert – steht die Schweizer Landwirtschaft in punkto Tierwohl vergleichsweise gut da.

Nebst der umfassenden Schweizer Tierschutzgesetzgebung samt regelmässigen Kontrollen sowie Sanktionen bei Verstössen, haben die privaten Tierwohl-Labelprogramme und die staatlichen Förderprogramme mit den Tierwohlbeiträgen BTS und RAUS zu diesem Standard geführt. Trotzdem kann sich auch die Schweizer Landwirtschaft noch verbessern.

Dossier Massentierhaltungs-Initiative MTI Donnerstag, 28. Oktober 2021 Voraussichtlich am 25. September 2022 wird über die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» (Massentierhaltungs-Initiative MTI) abgestimmt. Diese Initiative wird mit grosser Wahrscheinlichkeit abgelehnt.

Aber auch ohne Massentierhaltungs-Initiative MTI kann das Tierwohl noch verbessert werden. Wir zeigen auf, wo für jede Nutztierart noch Potenzial zur Optimierung vorhanden ist.

Im März 2022 folgt dann eine Replik der jeweiligen Verbände (die hier natürlich verlinkt wird).

Rund die Hälfte der Kälber lebt in permanenter Stallhaltung, obwohl freie Bewegung, frische Luft und Sonne gerade Jungtieren gut tut.

Mit Ausnahme der Mutterkuh-Haltung (mit 15 Prozent nur ein kleiner Anteil des Schweizer Rindvieh-Bestandes) ist die für Rinder natürlichste Haltung – die Weidehaltung – bei Kälbern praktisch überhaupt nicht mehr anzutreffen.

Seit über hundert Jahren werden in der professionellen Milcherzeugung die Kälber den Müttern nach der Geburt weggenommen.

Betriebe mit muttergebundener Aufzucht – das Kalb wird täglich für einige Zeit zur Kuh gelassen, die ansonsten normal gemolken wird – betreiben hier Pionierarbeit. Deren Erfahrungen deuten darauf hin, dass das Problem des Besaugens auf diese Weise praktisch verschwindet.

Anstelle von Einstreu oder anderen geeigneten Liegematerialien sind beim Aufzucht- und Mastvieh auch harte Gummimatten zulässig. Diese entsprechen nicht den Ansprüchen von Rindern an einen Ruheplatz, verschmutzen rasch und werden glitschig. In Wahlversuchen vermeiden die Tiere Gummimatten und bevorzugen Einstreu.

Für die bis zu 500 Kilogramm schweren Masttiere sind nur 3 Quadratmeter Fläche vorgeschrieben. Dieser Platz reicht zum Liegen und zum Fressen an der Krippe, nicht aber für ein normales Fortbewegungs-Verhalten. Das Grasland Schweiz wäre prädestiniert, in der Vegetationsperiode vermehrt auf Weidegang auch für Mastvieh zu setzen.

Das Weiden von Milchkühen ist im Vergleich zu den 1980er-Jahren in der Schweizer Landwirtschaft fast zum Standard geworden. 87 Prozent der Kühe sind im RAUS-Programm, bekommen regelmässig Weidegang oder haben ganztägig Zugang zum Laufhof.

Über 50 Prozent der Kühe werden aber in Anbindeställen gehalten, insbesondere im Berggebiet.

Wenn die Kühe in der Vegetationsperiode auf die Weide können und im Winter genug Auslauf erhalten, dürfte der Anbindestall sogar tierschützerische Vorteile haben im Vergleich zu einem Laufstall ohne Auslauf und ohne Weidegang.

Mit optimierter Fütterung und Einkreuzung ausländischer Milchrassen steigt die Milchleistung von Jahr zu Jahr. Spitzentiere geben in der Schweiz 12'000 kg Milch je Laktation und mehr.

Die Fütterung und Haltung solcher Hochleistungs-Tiere ist äussert diffizil und stellt höchste Ansprüche an Mensch, Stall und Fütterung. Werden diese Ansprüche nicht erfüllt, treten oft leistungsbedingte Krankheiten auf wie zum Beispiel Euterentzündungen, Stoffwechselerkrankungen und Lahmheiten.

Dossier Schweizer Schweinehalter erfüllen schon die höchsten Ansprüche an das Tierwohl Dienstag, 22. März 2022 In der freien Natur bleiben Sau und Ferkel monatelang zusammen, wobei die Bindung immer loser wird, bis die Sau kurz vor der Geburt des nächsten Wurfs von ihren Ferkeln nichts mehr wissen will. In der Schweinehaltung wird die Trennung aus wirtschaftlichen Gründen früh, künstlich und abrupt durch den Menschen vollzogen. In der Schweiz zumeist, wenn die Ferkelvier bis fünf Wochen alt sind, im Ausland teilweise bereits mit zwei bis drei Wochen. Je früher Ferkel entwöhnt werden, desto aufwändiger ist ihre Aufzucht. Haltungs- und Fütterungsfehler können sich rasch negativ auf Gesundheit und Wohlbefinden auswirken. Kaum 10 Prozent der abgesetzten Ferkel haben Auslaufmöglichkeit, obwohl freie Bewegung, frische Luft und Sonne gerade Jungtieren gut tut.

Während es neugeborene Ferkel gerne warm und behaglich haben, leiden säugende Sauen bei höheren Temperaturen, denn sie erzeugen wegen der Milchproduktion erhebliche zusätzliche Körperwärme. So unterscheiden sich die Wärmeansprüche von Muttersau und Ferkel um fast 15 Grad. Trotzdem müssen sie im gleichen Stall leben.

Um beiden gerecht zu werden und gleichermassen Hitzestressund Kältestress zu vermeiden, bieten sich gewärmte Ferkelnester und für die Sau Auslauf ins Freie an. Damit bleibt zudem die Säugebucht sauberer, da Schweine ihre Kotplätze bevorzugt im Freien anlegen.

Aber nur wenige säugende Sauen erhalten Auslauf. Im Unterschied zu tragenden Sauen, von denen 66 Prozent regelmässigen Auslauf haben.

Praktisch ganz verschwunden ist jedoch die Schweine-Weide.Und dies, obwohl Sauen junges Gras gut verwerten können undfreie Bewegung von grosser Wichtigkeit für die Kondition ist.

Durch die Anpaarung mit superfruchtbaren Sauen gebären Sauen heute teilweise mehr Ferkel, als milchführende Zitzen vorhanden sind. Damit nimmt die Zahl der Kümmerer zu.

Die Sauen müssen in der Säugezeit täglich 10 bis 13 Liter Milch erzeugen, die den doppelten Gehalt an Inhaltsstoffen hat wie Kuhmilch.Die Sauen bezahlen dafür teuer: Meist werden sie, abgemagert und abgesaugt, bereits nach fünf Würfen zum Schlachten geliefert.

Anstelle von Einstreu oder anderen geeigneten Liegematerialien sind auch harte, perforierte Betonböden zulässig. Diese entsprechen den Ansprüchen von Schweinen an einen Liegeplatz überhaupt nicht. Immerhin erhalten 62 Prozent der Mastschweine Auslauf ins Freie.

Aus wirtschaftlichen Gründen, um billiger Schweinefleisch erzeugen zu können, wird oft auf einen sehr hohen Mast-Tageszuwachs gezüchtet. Es besteht die Gefahr, dass Knochen, Gelenke und Sehnen dadurch überbeansprucht werden, was für die Tiere sehr schmerzhaft ist.

Bei der Anpaarung mit rasch wachsenden ausländischen Zuchtlinien zeigen sich auch bereits Fleisch-Qualitätsmängel im Schinken, die dem früheren PSE-Syndrom ähneln(englisch: Pale, Soft, Exudative =blasses, weiches und wässriges Fleisch).

Bis in die 1960er-Jahre wurde eine Art «Zweinutzung» betrieben: Weibliche Hühner wurden zum Eierlegen und die Hähnchen zur Mast gehalten. Die Situation änderte sich mit dem Aufkommen von spezialisierten Mast-Linien, in denen Männchen und Weibchen gemästet werden. Diese setzen viel rascher und viel mehr Muskelfleisch an.

Die Männchen der heutigen Legehybriden müssten aber 18 Wochen gemästet werden, um das Schlachtgewicht von Masthybriden zu erreichen, und sie würden dazu fünf Mal mehr Futter benötigen. Aus diesem Grund werden weltweit die männlichen Küken von Lege-Linien gleich nach dem Schlupf aussortiert und getötet.

Heute kann die Geschlechtsbestimmung schon im Ei durchgeführt werden (siehe www.dgrn.ch/kuekentoeten). So müssen Eier, aus denen männliche Küken schlüpfen, nicht mehr bebrütet werden, und man kann bald aufs Kükentöten verzichten.

Die allermeisten der in vier Monaten vom Eintags-Küken zur legebereiten Henne aufgezogenen Junghennen haben keinerlei Zugang zu einer Weide. Dabei wäre viel Bewegung im Freien gesundheitsfördernd und würde die Kondition der Jungtiere verbessern.

In der Schweiz haben alle Legehennen erhöhte Plätze zum Ruhen, geschützte Nester zum Eierlegen und Einstreu zum Picken, Scharren und Staubbaden. Fast 90 Prozent haben ständigen Zugang zu einem Aussenklimabereich und 75 Prozent zu einer Weide.

Verschiedene Management- und Haltungs-Aspekte führen aber zu teilweise hohen Staub- und Schadstoff-Gehalten in der Stallluft: Hohe Besatzdichten, zu trockene Einstreu oder ungenügende Entmistungs- und Lüftungssysteme. Diese belasten die Hühner und können zu Atemwegserkrankungen bei Mensch und Tier führen.

Nach nur 14 Monaten Nutzung und rund 350 gelegten Eiern werden Legehennen heute geschlachtet. Dies, obwohl sienach einer mehrwöchigen jährlichen Legepause, die mit einem Gefiederwechsel verbunden ist, noch gut und wirtschaftlich zumindest für eine weitere Legeperioden genutzt werden könnten.

Wegen der extrem kurzen Nutzung müssen so pro Jahr wesentlich mehr Junghennen erzeugt und Legehennen geschlachtet werden.

Ställe mit den maximal erlaubten 18 000 Legehennen oder Junghennen sind selten, der Durchschnitt liegt bei 7700 Tieren. Hühner entfernen sich aber nie mehr als 100 bis 150 Meter vom Stall, weshalb 18 000 die oberste Grenze für eine ethologisch und ökologisch vertretbar Freilandhaltung ist.

Bei einer hohen Legeleistung ziehen Legehennen für die Eischalen-Bildung zusätzlich Calzium aus den eigenen Knochen, so dass ihre Knochen weich werden und Knochenbrüche häufig sind.

Nur jedes zehnte Masthuhn hat Zugang zu einer Weide. Denn konventionelle Mast-Linien nutzen wegen Überzüchtungs-Erscheinungen kaum die Weiden und sind deshalb für eine glaubwürdige Freiland-Haltung nicht nutzbar.

Freiland-Linien haben aber eine 50 Pro-zent längere Mastdauer, so dass die Erzeugungskosten und der Ladenpreis wesentlich höher zu stehen kommen.

Besser sieht die Situation bei Truten aus. Hier verfügen 95 Prozent der Tiere über Weidezugang.

Erfreulicherweise hat sich hingegen der Aussenklima-Bereich sowohl bei den Legehennen als auch beim Mastgeflügel in der Schweiz als Standard durchgesetzt.

Intensive Mastgeflügel-Linien werden auf rasches und starkes Wachstum von Brust- und Schenkel-Muskulatur gezüchtet. Die Muskelentwicklung läuft der Skelettentwicklung förmlich davon, Knochen und Sehnen werden durch Gewicht und Kraft der Muskeln überbeansprucht.

Während Junghennen fliegen und problemlos bis anderthalb Meter in die Höhe flattern können, wird Mastgeflügel von Alterswoche zu Alterswoche träger. Dies, weil jede Bewegung die überzüchteten Tiere stark beansprucht, ja ihnen sogar Schmerzen bereiten kann. Im Gegensatz zu Freiland-Linien weisen Turbo-Masthühner eine fast doppelt so hohe Mortalität auf.

Mehr als die Hälfte der Ziegen dürfen nicht in Freilaufställen leben, wie es ihrer Natur entspräche, sondern sind einzeln angebunden. Darunter leidet das hoch entwickelte Sozialleben und das Bewegungsverhalten der neugierigen Ziegen, vor allem in der reinen Stallhaltungs-Zeit von Oktober bis April.

Besser geht es den Ziegen in der Vegetationszeit, während der drei Viertel auf die Weide können.

Das Enthornen von Ziegen ist trotz Schmerzausschaltung oft tierschutzrelevant, da danach häufig Gesundheits-probleme auftreten. Es wäre besser, bei Zicklein gänzlich aufs Enthornen zu verzichten.

Die Schafhaltung wird in der Schweiz recht extensiv und mit fleissigem Weidegang betrieben. Rund 80 Prozent der auf Bauern-höfen gehaltenen Schafe erhalten Weidegang. Zwei Eigenheiten charakterisieren die Schafhaltung:

Ein Drittel der Schafe gehörennicht bäuerlichen Tierhaltern.

Über die Hälfte der Schafewird im Sommer gealpt.

In beiden Haltungen ist die behördliche Überwachung des Tierschutzes weniger konsequent als auf Bauernhöfen.

Der Grossteil der Kaninchen wird in der Schweiz von Rassezüchtern für das Schauwesen und in Familien als Kuscheltiere gehalten.

Wie diese präferiert auch die Wirtschafts-Kaninchenzucht auf Bauernhöfen die noch immer legale Einzelhaltung von Zibben. Weniger als die Hälfte der Kaninchen dürfen ihrer Natur gemäss frei in Gruppen und in Freilaufbuchten leben.

Leider werden die notwendigen Tierschutz-Entwicklungen in der Schweiz erschwert durch tierquälerische Importe und Preisdrückerei bei den Produzenten-Preisen – sowie durch die sehr hohen Margen der Grossverteiler.

Die hohen Margen der Grossverteiler hemmen speziell die Nachfrage nach Tierwohl-Labelprodukten, da die Detaillisten bei teureren Produkten noch höhere Margen ansetzen.

Fakt ist, dass Teile des Lebensmittelhandels ihre Hausaufgaben bei Rationalisierung, Effizienz und Kostensenkung nicht gemacht haben. Schweizer Fleisch, Eier und Milch wären im Laden oft sogar dann teurer als im Ausland, wenn die Bauern ihre Tiere und tierischen Erzeugnisse gratis abgeben würden.

Problematisch ist auch, dass die RAUS-Beiträge verschiedener Tierkategorien im Hinblick auf den Mehraufwand viel zu tief angesetzt sind, um Bauern zum Umstellen zu motivieren.

Über 90 Prozent aller Kühe, Kälber, Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe, Hühner und Truten schweizweit werden in knapp einem Dutzend mittlerer bis grosser Schlachthöfe getötet. Das bringt Vorteile und Nachteile:

Wenige, aber dafür grössere Schlacht-Anlagen können Wissen und Erfahrung samt Investitionen in bessere Einrichtungen rascher umsetzen, gut geschultes Personal einsetzen und besser überwachen.

Demgegenüber gibt es ein Mehr an Transporten. Und je Zeiteinheit müssen immer mehr Tiere angeliefert, abgeladen, in die Wartebuchten getrieben und schlussendlich den Betäubungsanlagen zugeführt werden. Das erfordert eine ausgereifte Technik, Organisation und Überwachung.

Die Geflügel-Betäubung mit Strom im Wasserbad bringt enorme Tierschutzprobleme: Die Tiere werden an den Füssen aufgehängt, manche bäumen sich vor dem stromführenden Wasserbad auf und entgehen der Betäubung. Wegen der extrem hohen Schlachtfrequenz ist die sichere Kontrolle und Entnahme von nicht korrekt betäubten Hühnern oft nicht möglich. Eine schonendere und sicherere Betäubung und Tötung von Geflügel gewährleisten moderne Gas-Betäubungsanlagen.

Die Massentierhaltungs-Initiative MTI Voraussichtlich am 25. September 2022 wird über die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» (Massentierhaltungs-Initiative MTI) abgestimmt. Kurz gefasst, will die Volksinitiative die Massentierhaltung in unserem Land verbieten und die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Nutztier-Haltung in die Verfassung aufnehmen. – Der Bund soll Kriterien festlegen für Unterbringung, Auslauf und Anzahl gehaltener Tiere sowie die Schlachtung. – Die Anforderungen sollen mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen. – Die neue Verfassungsbestimmung soll zudem auch für den Import von tierischen Produkten gelten. – In der Massentierhaltungs-Initiative sind Übergangsfristen von maximal 25 Jahren vorgesehen. Hier finden Sie die Massentierhaltungs-Initiative MTI im Wortlaut

Zum Autor: Hansuli Huber Hansuli Huber ist auf einem Bauernhof im Zürcher Weinland aufgewachsen und studierte an der ETH Zürich Agronomie. 1985 begann er als Berater für Nutztierfragen beim Schweizer Tierschutz STS. Als STS-Geschäftsleiter hat Huber die Organisation von 1998 bis Ende 2018 zur wichtigsten Tierschutz-Organisation der Schweiz entwickelt.

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